Abschluss | Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) |
Aufnahmevoraussetzungen | Berufsausbildungsvertrag |
Dauer | 3 Jahre (in Ausnahmefällen kann diese Ausbildungszeit verkürzt werden) |
Lernorte |
Ausbildungsbetrieb |
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung |
Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. |
Der Koch und die Köchin lernt alles über die Ernährung, die Vor- und Zubereitung und das dekorative Anrichten von Speisen. Ihr Ausbildungsbetrieb vermittelt Ihnen diese Inhalte gemäß der Ausbildungsordnung während der praktischen Tätigkeit. Parallel dazu werden Sie diese Themen im Berufsschulunterricht bearbeiten und z. B. durch hygienische und gesetzliche Bestimmungen oder wirtschaftliche Hintergründe vertiefen. Im ersten Ausbildungsjahr besuchen Sie die Berufsschule an zwei Wochentagen. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht einmal wöchentlich statt.
Mit erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung und entsprechenden Leistungen können Sie neben dem Berufsschulabschluss auch den Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss erwerben!
Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, an einem Austausch mit unseren Partnerschulen in Dänemark oder Frankreich teilzunehmen.
Mit den Ausbildungsbetrieben pflegen wir eine regelmäßige Zusammenarbeit. Durch die Besetzung von IHK-Prüfungsausschüssen durch Berufsschullehrer/-innen gewinnen wir gute Einblicke in die Anforderungen für die Prüfungen.
Schulische Angebote für junge Menschen mit Berufsabschluss an der Beruflichen Schule Elmshorn finden Sie in unserem Bildungsgangsnavigator z.B.
Ausbildung zum/zur
- Fachmann/frau für Systembastronomie
- Fachmann/frau für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie
- Hotelfachmann/Hotelfachfrau
- Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement oder
- die Berufsfachschule für Gastronomie
- die Fachoberschule