Abschluss | Gesellenbrief |
Aufnahmevoraussetzungen | Berufsausbildungsvertrag (Lehrvertrag) |
Dauer | 3 Jahre (in Ausnahmefällen kann diese Ausbildungszeit verkürzt werden) |
Lernorte |
Ausbildungsbetrieb |
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung |
Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. |
In Ihrem Ausbildungsbetrieb erwerben Sie in dieser Zeit alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie für die Tätigkeit als Friseur/-in benötigen. Die Ausbildungsbetriebe erwarten von Ihnen handwerkliches Geschick und Freude am Umgang mit Kundinnen und Kunden.
Gleichzeitig besuchen Sie an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule, wo Sie das im Betrieb Erlernte vertiefen und alle Aspekte des Friseurberufes kennen lernen. Sie erwerben Fachkenntnisse im Bereich der Haarpflege, der Haarumformungen und der farblichen Veränderungen des Haares. Besonders geschult werden Ihre Fähigkeiten, Kundinnen und Kunden zu beraten und Präparate sowie Dienstleistungen zu verkaufen. Die Vermittlung von betriebswirtschaftlichen Themen soll Ihnen helfen, die Vorgänge in einem Friseursalon besser zu verstehen.
Bei erfolgreicher Ausbildung und den entsprechenden Leistungen können Sie den Haupt- oder Realschulabschluss erwerben.
Besonderen Wert legen wir auf die enge Verzahnung von Theorie und Praxis, indem wir theoretische Inhalte in unserem Multifunktionsraum auch praktisch erarbeiten. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit der Friseurinnung, den Ausbildungsbetrieben und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte zusammen.
Schulische Angebote für junge Menschen mit Berufsabschluss an der Beruflichen Schule Elmshorn finden Sie in unserem Bildungsgangsnavigator.
- Informationen der Arbeitsagentur
- Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung im Betrieb
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur oder zur Friseurin
- Rahmenlehrplan für die Berufsschule
- Kreishandwerkerschaft der Kreise Pinneberg und Steinburg
- Fachliche Informationen zum Beruf Friseur/-in
- Berufsbildungsgesetz