Abschluss | Gesellenbrief im Tischlerhandwerk |
Aufnahmevoraussetzungen | Berufsausbildungsvertrag (Lehrvertrag) |
Dauer | 3 Jahre (in Ausnahmefällen kann diese Ausbildungszeit verkürzt werden) |
Lernorte |
Ausbildungsbetrieb |
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung |
Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die meisten Ausbildungsbetriebe fordern jedoch mindestens einen guten Hauptschulabschluss mit befriedigenden mathematischen Kenntnissen. Zudem sollten Sie handwerklich geschickt sein und Freude an einer körperlichen Tätigkeit haben. |
Ihre Ausbildungszeit dauert in der Regel 3 Jahre und endet mit der bestandenen Gesellenprüfung. In dieser Zeit lernen Sie im Betrieb die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie zu einem selbstständig arbeitenden Tischlergesellen machen. An ein bis zwei Tagen in der Woche vertiefen wir in der Berufsschule das im Ausbildungsbetrieb Gelernte. Darüber hinaus tragen wir Sorge, dass Sie die gesamte Bandbreite dieses attraktiven Berufs kennen lernen. Diese reicht von der Gestaltung und Konstruktion eines Produktes über seine Planung und Fertigung bis hin zur Montage. Die Vielfältigkeit des Tischlerberufs spiegelt sich auch in den Themen wider, die Sie während Ihrer Ausbildung bearbeiten: Massivholz, Holzwerkstoffe, Handwerkzeuge, Holzbearbeitungsmaschinen (einschließlich computergesteuerter Maschinen), Oberflächenveredelung, Furnierverarbeitung, Möbelbau, Innentüren, Treppenbau, Verkleidungen, Trennwände, Fußböden, Fenster, Haustüren und Reparaturen.
Während der Lehre können Sie, bei entsprechenden Leistungen, den Haupt- oder Realschulabschluss erwerben!
Besonderen Wert legen wir auf eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis, indem wir die theoretischen Inhalte in unserer schuleigenen Tischlerwerkstatt auch praktisch erarbeiten.
Zudem pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit der Tischlerinnung, den Ausbildungsbetrieben und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte.
Über den normalen Unterricht hinaus bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich zur CNC-Fachkraft im Tischlerhandwerk ausbilden zu lassen. Als CNC-Fachkraft sind Sie in der Lage, eine computergesteuerte Holzbearbeitungsmaschine zu programmieren und zu bedienen. Die Ausbildung zur CNC-Fachkraft im Tischlerhandwerk ist eine freiwillige Zusatzqualifikation, die auf einem Lehrgang basiert und mit einer Abschlussprüfung endet.
Schulische Angebote für junge Menschen mit Berufsabschluss an der Beruflichen Schule Elmshorn finden Sie in unserem Bildungsgangsnavigator.
- Born 2 b Tischler – Informationen zur Ausbildung vom Fachverband Tischler/Schreiner Deutschland
- Weitere Informationen des Fachverbandes Tischler/Schreiner Deutschland
- Informationen der Arbeitsagentur
- Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung im Betrieb
- Rahmenlehrplan für die Berufsschule
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin
- Tischlerinnung des Kreises Pinneberg