Einj. Fachschule für Gartenbau |
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Stand: November 2011 |
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Die einjährige Fachschule für Gartenbau vermittelt Absolventinnen und Absolventen einer einschlägigen Berufsausbildung nach BBiG eine Vertiefung und Erweiterung der beruflichen und allgemeinen Bildung. Die Schüler und Schülerinnen werden auf eine verantwortliche Tätigkeit als Betriebsleiter bzw. Führungskraft im Gartenbau und gleichzeitig auf die Meisterprüfung vorbereitet. |
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Ausbildungsstandort
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Der Unterricht findet statt in unserer Außenstelle (Schriftverkehr bitte an die Anschrift Langelohe 4, 25337 Elmshorn): |
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Fachrichtungen
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Der Unterricht der einjährigen Fachschule für Gartenbau in Vollzeitform ist von der Organisationsform her in den Produktions- und Dienstleistungsgartenbau differenziert. Es erfolgt im Hinblick auf die einzelnen Fachrichtungen mit ihren besonderen fachlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Inhalten eine gezielte Gestaltung des Unterrichtes. |
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Dieser wird folgendermaßen untergliedert:
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Voraussetzung für den Differenzierungsunterricht sind tragfähige Gruppengrößen. |
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Zugangsvoraussetzungen
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Bei der Absicht, im Anschluss an den Schulbesuch die Meisterprüfung abzulegen, muss die Mindesttätigkeit im Gartenbau von 3 Jahren nach der Berufsabschlussprüfung bereits bei Beginn der Schulzeit erfüllt sein. Empfohlen wird eine möglichst breit gefächerte Tätigkeit innerhalb der Fachrichtung, die man in der Schulzeit und ggf. der Meisterprüfung wählt! |
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Stundentafel
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Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
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Kosten und Unterbringung
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Der Besuch der Schule ist schulgeldfrei. Lehrbücher werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt. Zahlreiche aktuelle Fachzeitschriften sind in der Schule vorhanden. |
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Förderung
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Es gibt drei Möglichkeiten der Finanzierung: |
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Die Förderung nach BAföG:
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Die Fachschule für Gartenbau ist nach dem BAföG anerkannte Ausbildungsstätte. Auskünfte dazu erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort. |
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Förderung nach AFBG (sogen. Meister-BAföG):
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Dieses Förderprogramm ist vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie 1996 geschaffen worden. Die Anträge sind zu stellen bei: |
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Weitere Beratungsstellen in
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Notwendige Förd. nach dem Arbeitsförderungsges.
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Der Fachschulbesuch ist vom Arbeitsamt als Maßnahme anerkannt, sodass eine notwendige, individuelle Förderung der Weiterbildung oder Umschulung möglich ist. |
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Im Gegensatz zu der bisher gewährten zweckmäßigen Förderung ist das Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen, z. B. Gefährdung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme Voraussetzung für die Gewährung dieser Förderung. Der Antrag muss bei dem für den Heimatort zuständigen Arbeitsamt gestellt werden. |
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Vergabe der Schulplätze
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Wenn die Zahl der am Anmeldeschluss vorliegenden Anmeldungen größer ist als die Zahl der vorhandenen Schulplätze, erfolgt die Vergabe der Plätze unter Berücksichtigung der bisherigen schulischen Leistungen in der Berufsausbildung. |
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Anmeldung bis spät. 1. April 2012 |
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Zur Anmeldung reichen Sie bitte den Aufnahmeantrag mit den dort aufgeführten Unterlagen bei der Beruflichen Schule d. Krs. Pinneberg in Elmshorn, Langelohe 4, 25337 Elmshorn, ein. |
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Den Aufnahmeantrag können Sie hier downloaden |
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