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Ausbildungskonzept

Konzept für die Ausbildung der Lehrkräfte

an der Beruflichen Schule Elmshorn

Koordinierungsgruppe Lehrerausbildung (KOORLA)
Frank May – Katrin Meier

Stand: September 2009

1 Präambel
2 Ausbildung an der Beruflichen Schule Elmshorn
2.1 Aufgaben der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
2.1.1 Hospitationen
2.1.2 Unterricht unter Anleitung
2.1.3 Eigenverantwortlicher Unterricht
2.1.4 Unterrichtsbesuche mit Entwurf
2.1.5 Teilnahme am Schulleben
2.1.6 Ausbildungsdokumentation
2.2 Aufgaben der Ausbildungslehrkraft
2.3 Aufgaben der Koordinierungsgruppe
2.4 Aufgaben der Schulleitung
3 Kooperation mit anderen Institutionen
3.1 Kooperation mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)
3.2 Ausbildungskooperation mit anderen Schulen (Netzwerk)
3.3 Kooperation mit außerschulischen Institutionen

1 Präambel

Grundlage für die Ausbildung der Lehrkräfte an der Beruflichen Schule Elmshorn ist die Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II – APO Lehrkräfte II) vom Juni 2009.

Die verschiedenen Maßnahmen der schulinternen Ausbildung werden in pädagogischer Verantwortung auf der Basis der in den Informationen zum Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Ausbildung des IQSH festgeschriebenen Standards (allgemeine Standards und Standards der Fachrichtung sowie des Faches) und Kerncurricula (Fachrichtung und Fach) organisiert, durchgeführt und reflektiert.

Die Ausbildungsmaßnahmen finden in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen (Fachrichtung, Fach, Berufspädagogik) des IQSH statt. Die Kooperation in regionalen Netzwerken sowie mit anderen Institutionen (IHK, Betriebe, andere Schularten etc.) findet statt, soweit es für die Ausbildung der Lehrkräfte in ihren Fachrichtungen und Fächern sinnvoll und notwendig ist.

Die Ausbildung der Lehrkräfte orientiert sich am Leitbild unserer Schule, wie es in unserem Schulprogramm ausgesagt ist:

Mittelpunkt unserer Schule sind die Schülerinnen und Schüler.

Wir streben eine Schulgemeinschaft an, in der sich alle mit Toleranz und Einfühlungsvermögen begegnen, in der die Mitglieder des Kollegiums sich in menschlicher und fachlicher Akzeptanz gegenseitig achten und so kooperieren, dass die Schülerinnen und Schüler motiviert, engagiert, verantwortungsbewusst und fachlich qualifiziert unterrichtet und pädagogisch betreut werden.

Im Einzelnen heißt das:

2 Ausbildung an der Beruflichen Schule Elmshorn

Die Aufgaben und Pflichten für die an der Ausbildung Beteiligten basieren auf den Vorgaben der APO. Diese werden jedoch im Folgenden für die Ausbildung an der Beruflichen Schule Elmshorn konkretisiert und ergänzt.

2.1 Aufgaben der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst

Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sorgt selbstständig für die Durchführung ihrer Aufgaben. Sie ergreift die Initiative für die Zusammenarbeit mit den Personen, die für ihre Ausbildung relevant sind.

2.1.1 Hospitationen

2.1.2 Unterricht unter Anleitung

Im Unterricht unter Anleitung plant und reflektiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst gemeinsam mit der Ausbildungslehrkraft einen Unterricht, wobei die Ausbildungslehrkraft die Verantwortung für den Unterricht behält. Die Durchführung der Unterrichtsplanung kann sowohl im Team geschehen als auch von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst alleine geleistet werden.

2.1.3 Eigenverantwortlicher Unterricht

Der eigenverantwortliche Unterricht wird von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst selbstständig geplant und durchgeführt.

2.1.4 Unterrichtsbesuche mit Entwurf

2.1.5 Teilnahme am Schulleben

Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst nimmt aktiv am Schulleben teil.

2.1.6 Ausbildungsdokumentation

In Bezug auf den § 12 APO (Ausbildungsdokumentation) gilt für die Berufliche Schule Elmshorn ergänzend:

2.2 Aufgaben der Ausbildungslehrkraft

Die Ausbildungslehrkraft ...

2.3 Aufgaben der Koordinierungsgruppe

Die Lehrerausbildung an der Beruflichen Schule Elmshorn wird von einem Team koordiniert, das mit übergreifenden Aufgaben im Rahmen der Ausbildung von der Schulleitung beauftragt wurde. Diese übergreifenden Aufgaben sind im Einzelnen:

2.4 Aufgaben der Schulleitung

Der Schulleiter ...

3 Kooperation mit anderen Institutionen

3.1 Kooperation mit dem Institut

für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)

Die Ausbildungsschule übernimmt im Bereich der Unterrichtspraxis eine besondere Verantwortung. Zur optimalen Verknüpfung von Modulinhalten und praktischer Anwendung ist eine enge Zusammenarbeit und inhaltliche Abstimmung zwischen Schule und IQSH unverzichtbar. Die Koordinierungsgruppe sowie die Ausbildungslehrkräfte der Beruflichen Schule Elmshorn pflegen einen ständigen Austausch mit dem IQSH über die Ausbildungsinhalte und –schwerpunkte ihres Zuständigkeitsbereiches, um die bestmöglichen Synergieeffekte zum Wohle und Nutzen der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu erzielen. Dabei werden die Qualitätsstandards kontinuierlich angelegt, um die Prozess- und Ergebnisqualität der Ausbildung in allen Bereichen überprüfen zu können.

3.2 Ausbildungskooperation

mit anderen Schulen (Netzwerk)

Die Berufliche Schule Elmshorn kooperiert mit anderen Schulen im „Netzwerk Südwest“. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der Beruflichen Schule Elmshorn nehmen an den Veranstaltungen der Ausbildungskooperation teil. Die Maßnahmen des Netzwerks dienen in erster Linie der unterrichtspraktischen Ausbildung. Im Rahmen von Unterrichtsversuchen erprobt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst didaktisch-methodische Ansätze in ihrem Fach bzw. in ihrer Fachrichtung. Die Unterrichtsversuche werden von den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst des Netzwerkes sowie, wenn terminlich möglich, den Ausbildungslehrkräften beobachtet und reflektiert.

Gegenstand der Netzwerkarbeit kann auch die Bearbeitung unterrichtspraktischer Themen aus Methodik und Didaktik sein. Dabei sollten Dopplungen mit Modulinhalten des IQSH vermieden werden.

Zeigt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an einem Netzwerktag, der an der Beruflichen Schule Elmshorn stattfindet, einen Unterricht, so kann dieser einen Unterrichtsbesuch mit Entwurf ersetzen. In diesem Fall gelten die gleichen Bedingungen wie für den Unterrichtsbesuch (Einladungen, zeitliche Begrenzung des Unterrichts, etc.).

3.3 Kooperation mit außerschulischen Institutionen

Insbesondere im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Unterrichts, aber auch darüber hinaus, bemüht sich die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst um Kooperation mit außerschulischen Institutionen und Partnern der Schule. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst versteht sich dabei als Partner im Verbund mit der regionalen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen. Die außerschulischen Ausbildungsaktivitäten der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sind nach Möglichkeit von der Ausbildungslehrkraft zu unterstützen.