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Einj. Fachschule für Gartenbau

Stand: November 2011

Die einjährige Fachschule für Gartenbau vermittelt Absolventinnen und Absolventen einer einschlägigen Berufsausbildung nach BBiG eine Vertiefung und Erweiterung der beruflichen und allgemeinen Bildung. Die Schüler und Schülerinnen werden auf eine verantwortliche Tätigkeit als Betriebsleiter bzw. Führungskraft im Gartenbau und gleichzeitig auf die Meisterprüfung vorbereitet.

Die Fachschule führt zum Abschluss „Staatlich gepr. Wirtschafterin/Wirtschafter des Gartenbaus“ (mit dem Schwerpunkt Marketing). Der Fachschulabschluss berechtigt zum Besuch anderer Fachschulen, z.B. Fachschule für Umwelttechnik oder Landwirtschaft und ermöglicht u. U. darüber hinaus den Einstieg in das 3. Semester einer zweijährigen Fachschule für Gartenbau, Umweltschutztechnik bzw. Landbau (Technikerschule). Der Abschluss der einjährigen Fachschule ist dem Realschulabschluss gleichwertig.

Der Unterricht der einjährigen Fachschule für Gartenbau ist nach der Schlesw.-Holst. Ferienordnung geregelt.

Ausbildungsstandort

Der Unterricht findet statt in unserer Außenstelle (Schriftverkehr bitte an die Anschrift Langelohe 4, 25337 Elmshorn):

Norddeutsche Fachschule für Gartenbau im
Gartenbauzentrum Schleswig-Holstein
Thiensen 1625373 Ellerhoop

Fachrichtungen

Der Unterricht der einjährigen Fachschule für Gartenbau in Vollzeitform ist von der Organisationsform her in den Produktions- und Dienstleistungsgartenbau differenziert. Es erfolgt im Hinblick auf die einzelnen Fachrichtungen mit ihren besonderen fachlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Inhalten eine gezielte Gestaltung des Unterrichtes.

Dieser wird folgendermaßen untergliedert:

Produktionsgartenbau
Fachsparten:
Dienstleistungsgartenbau
Fachsparten:
Blumen- und Zierpflanzenbau Garten- und Landschaftsbau
Baumschulen Friedhofsgärtnerei

Voraussetzung für den Differenzierungsunterricht sind tragfähige Gruppengrößen.

Zugangsvoraussetzungen

Bei der Absicht, im Anschluss an den Schulbesuch die Meisterprüfung abzulegen, muss die Mindesttätigkeit im Gartenbau von 3 Jahren nach der Berufsabschlussprüfung bereits bei Beginn der Schulzeit erfüllt sein. Empfohlen wird eine möglichst breit gefächerte Tätigkeit innerhalb der Fachrichtung, die man in der Schulzeit und ggf. der Meisterprüfung wählt!

Stundentafel

Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Betriebswirtschaftslehre mit EDV *
Je nach Schwerpunkt
a) Produktionsgartenbau oder
b) Dienstleistungsbau
Verkaufslehre und Marketing
Projekte *

* Differenzierungsunterricht nach Fachsparten Produktionsgartenbau bzw. Dienstleistungsgartenbau

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Englisch
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Rechtskunde

Kosten und Unterbringung

Der Besuch der Schule ist schulgeldfrei. Lehrbücher werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt. Zahlreiche aktuelle Fachzeitschriften sind in der Schule vorhanden.

Eine Besonderheit stellt der „Unterricht vor Ort“ dar, der beispielsweise Demonstrationen technischer und kulturtechnischer Einrichtungen sowie die praktische Anschauung direkt in Betrieben der jeweiligen Fachrichtung (bzw. auf Baustellen) vermittelt. Diesbezüglich entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für eine evtl. einwöchige Lehrfahrt können dagegen Kosten in Höhe von ca. 300,-- € entstehen!

Die Meisterprüfungsgebühr beträgt z.Zt. 500,-- €.

Eine Unterbringung in einem schuleigenen Internat ist nicht möglich. Bei der Suche nach Unterkünften ist die Schule gern behilflich.

Förderung

Es gibt drei Möglichkeiten der Finanzierung:

Die Förderung nach BAföG:

Die Fachschule für Gartenbau ist nach dem BAföG anerkannte Ausbildungsstätte. Auskünfte dazu erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort.

Förderung nach AFBG (sogen. Meister-BAföG):

Dieses Förderprogramm ist vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie 1996 geschaffen worden. Die Anträge sind zu stellen bei:
Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel, Telefon 0431/9905-3324 (Frau Bock), Internet: www.meister-bafoeg.info/de.

Weitere Beratungsstellen in

Norderstedt Tel. 040/ 52 68 30 59 52
Flensburg Tel. 0461 / 1 44 86 10
Lübeck Tel. 0451/ 7 99 86 59 15

Notwendige Förd. nach dem Arbeitsförderungsges.

Der Fachschulbesuch ist vom Arbeitsamt als Maßnahme anerkannt, sodass eine notwendige, individuelle Förderung der Weiterbildung oder Umschulung möglich ist.

Im Gegensatz zu der bisher gewährten zweckmäßigen Förderung ist das Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen, z. B. Gefährdung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme Voraussetzung für die Gewährung dieser Förderung. Der Antrag muss bei dem für den Heimatort zuständigen Arbeitsamt gestellt werden.

Vergabe der Schulplätze

Wenn die Zahl der am Anmeldeschluss vorliegenden Anmeldungen größer ist als die Zahl der vorhandenen Schulplätze, erfolgt die Vergabe der Plätze unter Berücksichtigung der bisherigen schulischen Leistungen in der Berufsausbildung.

Anmeldung bis spät. 1. April 2012

Zur Anmeldung reichen Sie bitte den Aufnahmeantrag mit den dort aufgeführten Unterlagen bei der Beruflichen Schule d. Krs. Pinneberg in Elmshorn, Langelohe 4, 25337 Elmshorn, ein.

Den Aufnahmeantrag können Sie hier downloaden [73 KB]

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