Fachober-/Berufsoberschule
Stand: November 2012
Dauer des Schulbesuchs:
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Die Fachoberschule umfasst ein Schulleistungsjahr mit Vollzeitunterricht (Klasse 12).
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Die Berufsoberschule umfasst zwei Schulleistungsjahre bei Vollzeitunterricht (Klasse 12 und 13). An der Beruflichen Schule Elmshorn wird die Unterstufe der Berufsoberschule (Klasse 12) als Fachoberschule geführt. Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife und den beruflichen Aufnahmevoraussetzungen können in das zweite Schulleistungsjahr (Klasse 13) aufgenommen werden. An die Stelle des ersten Schulleistungsjahres tritt der Besuch der einjährigen Fachoberschule (= Klasse 12) mit der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife.
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Fachoberschule (Klasse 12)
(einjähriger Ausbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife)
Fachrichtung Technik / Fachrichtung Wirtschaft
(Grundlage: Landesverordnung über die Fachoberschule vom 30. Mai 2012)
Berufsoberschule (Klasse 13)
(Ausbildungsgang zum Erwerb der Fachgebundenen und / oder Allgemeinen Hochschulreife)
Fachrichtung Technik / Fachrichtung Wirtschaft
(Grundlage: Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998, Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz von Januar 2007, Landesverordnung über die Berufsoberschule vom 30. Mai 2012)
Zielgruppe:
Jugendliche und Erwachsene mit Mittlerem Bildungsabschluss (Realschulabschluss) und einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
Bildungsziele:
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Die Fachoberschule vermittelt Schülerinnen und Schülern nach abgeschlossener Berufsausbildung eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule entspricht. (= Fachhochschulreife)
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Die Berufsoberschule vermittelt vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten, erweitert die allgemeine Bildung und führt zu einem Abschluss, der den Anforderungen für die Aufnahme eines fachgebundenen Hochschulstudiums entspricht (= Fachgebundene Hochschulreife).
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Die Berufsoberschule kann durch zusätzlichen Unterricht und Prüfung in einer zweiten Fremdsprache (hier: Französisch oder Spanisch) zu einem Abschluss führen, der den Anforderungen eines Hochschulstudiums und einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht (= Allgemeine Hochschulreife).
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Aufnahmebedingungen:
Die Zuordnung zu einer Fachrichtung richtet sich nach der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit.
Die Aufnahme in die Fachoberschule setzt voraus:
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den Realschulabschluss und
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den Abschluss eines mindestens zweijährigen Ausbildungsberufs nach § 25 Berufsbildungsgesetz oder § 25 Handwerksordnung oder den Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung oder den Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis.
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Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein.
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Die Aufnahme in die Berufsoberschule setzt voraus:
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den Mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und
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eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder Seemannsgesetz oder nach dem jeweiligen Recht des Bundes und der Länder oder den Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis.
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Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife und einer Berufsausbildung (s. o.) können in das zweite Schulleistungsjahr der Berufsoberschule (= Klasse 13) aufgenommen werden.
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Schülerinnen und Schüler mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife, die an der Berufsfachschule III erworben wurde, können in das zweite Schulleistungsjahr der Berufsoberschule (= Klasse 13) aufgenommen werden.
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Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein
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Unterricht: Fachoberschule (Klasse 12)
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Deutsch
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4
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4
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Englisch
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4
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4
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Mathematik
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4
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4
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Wirtschaft/Politik
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2
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2
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Religion/Philosophie **)
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2
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2
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Sport **)
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2
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2
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Physik
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3
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3
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Chemie
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2
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2
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Wirtschaftslehre
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5
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Rechnungswesen
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-
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3
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Technologie
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8
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Informationstechnik **)
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2
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2
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Wahlfach: 2. Fremdsprache*)
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4
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4
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Unterricht: Berufsoberschule (Klasse 13)
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Deutsch
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5
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5
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Englisch
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5
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5
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Mathematik
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6
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6
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Wirtschaft/Politik
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3
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3
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Wirtschaftslehre mit Rechnungswesen
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9
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Technologie
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9
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-
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Informationstechnik
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2
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2
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Wahlfach: 2. Fremdsprache*)
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4
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4
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*) zur Zeit Französich bzw. Spanisch
**) Das Angebot richtet sich nach den Möglichkeiten der Schule
Abschluss:
Die Ausbildungen schließen mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen ab. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie die profilgebenden Fächer „Technologie“ und „Wirtschaftslehre“ bzw. „Wirtschaftslehre mit Rechnungswesen“ werden schriftlich geprüft. Die Schülerinnen und Schüler erhalten
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nach bestandener Prüfung in der Fachoberschule : Fachhochschulreife
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nach bestandener Prüfung in der Berufsoberschule: Fachgebundene Hochschulreife
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nach bestandener Prüfung in der Berufsoberschule und zusätzlichem Unterricht und Prüfung in einer zweiten Fremdsprache mit mindestens „ausreichend“ lautender Note: Allgemeine Hochschulreife (Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist daher nur für die Erreichung der Allgemeinen Hochschulreife erforderlich). Es gibt diverse Anrechnungsmöglichkeiten für die 2. Fremdsprache, die in einem persönlichen Gespräch zu klären sind.
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Berechtigungen:
Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland (= Fachhochschulreife).Das an der Berufsoberschule erworbene Abschlusszeugnis berechtigt zum Studium folgender Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen (= Fachgebundene Hochschulreife):
Fachrichtung Technik:
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Bachelor- und Masterstudiengänge: ingenieurwissenschaftliche und technologische Studiengänge, Architektur und Innenarchitektur, Chemie und Lebensmittelchemie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik und Wirtschaftsinformatik, Lebensmitteltechnologie, Mathematik und Wirtschaftsmathematik, Physik, Statistik, Wirtschaftsingenieurwesen,
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Lehramt an beruflichen Schulen. Technologische Fächer jeweils als berufliche Fachrichtungen.
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Fachrichtung Wirtschaft:
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Bachelor- und Masterstudiengänge: Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge einschließlich Wirtschaftsingenieurwesen, -informatik und -mathematik, Statistik
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Lehramt an beruflichen Schulen: Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fächer jeweils als berufliche Fachrichtungen.
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Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. Nov. 1976 i. d. F. vom 3. Dez. 2010) berechtigt das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium aller Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen.
Anmeldung
Die Anträge zur Aufnahme in das jeweils folgende Schuljahr sind in der Zeit vom 1. bis zum 28. Februar (Posteingang) eines jeden Jahres bei der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Elmshorn einzureichen. Die Anträge sind im Schulbüro oder im Internet auf der Homepage der Schule erhältlich.
Die Bewerber/innen werden im März schriftlich benachrichtigt. Für nicht aufgenommene Bewerber/innen wird auf Wunsch eine Warteliste geführt. Der Eingang der Bewerbungsunterlagen wird nicht schriftlich bestätigt.
Finanzielle Förderung:
Die Schulen gelten als 12. und 13. Schuljahr. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.
Aufnahmeanträge downloaden [94 KB]
Informationsblatt der Fachoberschule und Berufsoberschule downloaden [122 KB]
Die Stoffpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule können Sie sich als komprimierte ZIP-Datei downloaden.