Wirtschaft
Berufsfachschule Wirtschaft
Stand: November 2011
Aufgaben und Bildungsziel
Die Berufsfachschule Wirtschaft hat die Aufgabe, insbesondere Jugendlichen mit Hauptschulabschluss den Zugang zu kaufmännischen und verwaltenden Berufen zu vermitteln und nach Absolvieren der Oberstufe den mittleren Bildungsabschluss zu ermöglichen.
Folgende Ziele sollen mit den Schülern erreicht werden:
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Aufnahmevoraussetzung
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Dauer des Schulbesuchs:
Die Berufsfachschule Wirtschaft umfasst
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Unterrichtsfächer
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch, Englisch, Mathematik, Religion oder Philosophie, Sport, Politik.
Berufsbezogener Lernbereich:
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen. Informationsverarbeitung, Wirtschaftsgeographie, Fachpraxis Wirtschaft mit Lernbüro.
Ein Teil der Unterrichtsstunden wird fächerübergreifend im Lernbüro der Sport & Fun GmbH (Fachpraxis Wirtschaft) unterrichtet.
Abschluss und Berechtigungen
Mit dem Abschluss der einjährigen Berufsfachschule Unterstufe ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch der Berufsfachschule Oberstufe derselben Fachrichtung mit einem Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis von 3,5 und besser bei maximal einer „5“.
Mit dem Abschluss nach zwei Schulleistungsjahren werden ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss und eine berufliche Grundbildung erworben.
Im Anschluss an den erfolgreichen Besuch der Oberstufe der Berufsfachschule besteht die Möglichkeit des Überganges in die Berufsfachschule für kaufmännische Assistentinnen und Assistenten oder in das Berufliche Gymnasium, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Nach dem zusätzlichen Abschluss einer Berufsausbildung kann auch die Fachoberschule besucht werden.
Anmeldung
Die Anträge zur Aufnahme in das jeweils folgende Schuljahr sind in der Zeit vom 1. bis zum 28. Februar (Posteingang) eines jeden Jahres bei der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Elmshorn einzureichen. Die Anträge sind im Schulbüro oder im Internet auf der Homepage der Schule erhältlich.
Die Bewerber/innen werden im März schriftlich benachrichtigt. Für nicht aufgenommene Bewerber/innen wird auf Wunsch eine Warteliste geführt. Der Eingang der Bewerbungsunterlagen wird nicht schriftlich bestätigt.
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