Sozialwesen
Fachkraft für Pflegeassistenz
Stand: November 2011
Aufgaben und Bildungsziel
Die Berufsfachschule „Fachkraft für Pflegeassistenz“ umfasst drei Schulleistungsjahre einschließlich etwaiger nach der Stundentafel vorgeschriebener betrieblicher Ausbildungsphasen (Praxiswochen). Die Berufsfachschule qualifiziert für eine berufliche Tätigkeit und fördert die Allgemeinbildung. Aufnahmevoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Der Ausbildungsgang endet mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte Fachkraft für Pflegeassistenz“.
Die Berufsfachschule „Fachkraft für Pflegeassistenz“ hat die Aufgabe, insbesondere Hauptschülern den Zugang zu pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern zu vermitteln bzw. nach Absolvieren der dreijährigen Berufsfachschule den mittleren Bildungsabschluss zu ermöglichen.
Folgende Ziele sollen mit den Schülern erreicht werden:
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Dauer des Schulbesuches
Der Bildungsgang dauert drei Jahre. In den drei Ausbildungsjahren sind insgesamt 40 Praxiswochen in den Arbeitsbereichen Sozialpflege und Hauswirtschaft abzuleisten.
| Berufsübergreifender Lernbereich: | Berufsbezogener Lernbereich: |
| - Wirtschaft und Politik | - Sozialpflege |
| - Deutsch | - Hauswirtschaft |
| - Englisch | - Musisch-kreativer Bereich |
| - Mathematik | - Praxiswochen |
| - Sport | |
| - Religion |
Kosten des Schulbesuchs
Der Schulbesuch der Berufsfachschule Sozialwesen ist schulgeldfrei. Gemäß § 13 Schulgesetz und der entsprechenden Durchführungsverordnung müssen Eltern bzw. volljährige Schüler/innen bestimmte Lernmittel selbst beschaffen und anfallende Kosten im Rahmen des fachpraktischen Unterrichtes entrichten.
Kosten für Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst getragen werden.
Abschluss und Berechtigungen
Nach erfolgreicher Prüfung im schriftlichen und praktischen Teil endet die schulische Ausbildung mit der Anerkennung als „Staatlich geprüfte Fachkraft für Pflegeassistenz“.
Gleichzeitig erwerben die Schülerinnen und Schüler den Mittleren Bildungsabschluss, wenn sie im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mind. 3,0 erreichen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden.
Eine mögliche Ausbildung in den Bereichen der examinierten Kranken- oder Altenpflege kann verkürzt werden. Der Zugang zu weiterführenden Schulen ist gegeben.
Anmeldung
Die Anträge zur Aufnahme in das jeweils folgende Schuljahr sind in der Zeit vom 1. bis zum 28. Februar (Posteingang) eines jeden Jahres bei der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Elmshorn einzureichen. Die Anträge sind im Schulbüro oder im Internet auf der Homepage der Schule erhältlich.
Die Bewerber/innen werden im März schriftlich benachrichtigt und zu einem Beratungsgespräch in die Schule eingeladen. Für nicht aufgenommene Bewerber/innen wird auf Wunsch eine Warteliste geführt. Der Eingang der Bewerbungsunterlagen wird nicht schriftlich bestätigt.
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