Kaufm. Assistentinnen/Assistenten
Stand: November 2011
Die Aufnahmevoraussetzung für die BFS für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung und der integrierten Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Ziel der Ausbildung ist eine erste berufliche Bildung, die befähigt, in einem Tätigkeitsfeld, das der gewählten Ausbildungsfachrichtung entspricht, kaufmännische Aufgaben zu übernehmen. Sie vermittelt die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Vertiefung der Allgemeinbildung, fachspezifischen Unterricht und praktisches Handeln im Lernbüro der Meinert Johannsen oHG.
Zweijähriger vollschulischer Bildungsgang mit Abschlussprüfung zu folgenden Qualifikationen:
Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin / Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent
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Die Stundentafel sieht folgende Lernbereiche vor, die sich in den Stundenanteilen und der damit verbundenen Vertiefung in der jeweiligen Fachrichtung unterscheiden:
Berufsübergreifender Lernbereich für alle Fachrichtungen
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Berufsbezogener Lernbereich für alle Fachrichtungen
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In der Berufsfachschule werden die beruflichen Anforderungen der heutigen Zeit in den Mittelpunkt gerückt. Deshalb wird ein Teil der Unterrichtsstunden fächerübergreifend im Lernbüro unterrichtet. Zur Vertiefung der Kenntnisse absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein externes Praktikum.
Innerhalb der zweijährigen Ausbildung finden in der Regel eine Klassenfahrt sowie evtl. „Kennenlerntage“ mit einem Teamtraining statt. Das Praktikum, die Klassenfahrt sowie die Kennenlerntage sind Schulveranstaltungen, an denen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen müssen. Die dadurch entstehenden Kosten sind von den Schülerinnen und Schülern zu tragen.
Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung erfolgreich durchlaufen können, sollte ihnen ein PC mit Internetzugang für die häusliche Nachbereitung des Unterrichtsstoffes sowie zur Anfertigung von Hausaufgaben zur Verfügung stehen.
Nach bestandener Prüfung sind die Absolventen berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin“ bzw. „staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent“ zu führen. Mit bestandener Prüfung wird auch die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erworben. Im Rahmen der Abschlussprüfung können ebenfalls weitere Fremdsprachenzertifikate (diese dann gegen Gebühr) erworben werden.
Anmeldung:
Die Anträge zur Aufnahme in das jeweils folgende Schuljahr sind in der Zeit vom 1. bis zum 28. Februar (Posteingang) eines jeden Jahres bei der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Elmshorn einzureichen. Die Anträge sind im Schulbüro oder im Internet auf der Homepage der Schule erhältlich.
Die Bewerber/innen werden im März schriftlich benachrichtigt. Für nicht aufgenommene Bewerber/innen wird auf Wunsch eine Warteliste geführt. Der Eingang der Bewerbungsunterlagen wird nicht schriftlich bestätigt.
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