Gesundheit und Ernährung

Berufsfachschule Gesundheit u. Ernährung

Stand: November 2011

 

Aufgaben und Bildungsziel

Die Berufsfachschule Gesundheit und Ernährung hat die Aufgabe, insbesondere Hauptschülern den Zugang zu pflegerischen und assistierenden sowie hauswirtschaftlichen und nahrungsgewerblich ausgerichteten Berufen zu vermitteln bzw. nach Absolvieren der Oberstufe den mittleren Bildungsabschluss zu ermöglichen.

Folgende Ziele sollen mit den Schülern erreicht werden:

 

  • Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung
  • Erziehung zum gesundheits- und ernährungsbewussten Verhalten
  • Vermittlung sicherer Kenntnisse und Fertigkeiten in der Grundausbildung des Berufsfeldes Gesundheit und Ernährung
  • Intensive praktische Auseinandersetzung mit einem Beruf aus dem o. g. Berufsfeld.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss.
  • Gemäß § 33 SchulG und der entsprechenden Durchführungsverordnung müssen Eltern bzw. volljährige Schüler/innen bestimmte Lernmittel selbst beschaffen und Kochgelder bezahlen.
  • In der Ausbildung findet in der Regel ein Praktikum statt. Dieses ist eine Schulveranstaltung, an der grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Bereitschaft zur Teilnahme wird von allen Bewerbern erwartet, bei nichtvolljährigen Schülerinnen und Schülern wird ferner die Unterstützung durch die Eltern erwartet.
  • Für das Praktikum und die fachpraktische Arbeit in der Küche wird eine aktuelle Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz benötigt. Dieses ist beim Gesundheitsamt kostenfrei erhältlich. Das entsprechende Zeugnis muss am 1. Schultag vorgelegt werden.
  • Für das gesamte erste Schuljahr muss am ersten Schultag das Kochgeld (Kostenanteil für den fachpraktischen Unterricht) in Höhe von 70,00 € entrichtet werden.
  • Außerdem muss jede/r Schüler/in zu jeder Kocheinheit einen Kittel mitbringen.

 

Dauer des Schulbesuches

Die Berufsfachschule Gesundheit und Ernährung umfasst

 

  • ein Schulleistungsjahr (Unterstufe - einschl. vier Wochen Praktikum) und
  • ein Schulleistungsjahr (Oberstufe). Hierfür ist ein Notendurchschnitt von mind. 3,5 erforderlich und maximal eine „5“ im Abschlusszeugnis der einjährigen Berufsfachschule Unterstufe zulässig.

 

Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch, Englisch, Mathematik, Religion oder Philosophie, Sport, Wirtschaft und Politik.
Berufsbezogener Lernbereich:Gesundheit, Ernährung, Datenverarbeitung, Fachpraxis Gesundheit und Ernährung mit Praxiswochen.

Praxiswochen: In der ersten Klassenstufe werden im Unterricht vorbereitete Praxiswochen von insgesamt vierwöchiger Dauer in einem Betrieb oder in einer Einrichtung des Berufsfeldes Ernährung und Hauswirtschaft oder des Bereichs Gesundheit/Sozialpflege durchgeführt. Die Praxiswochen werden von Lehrkräften vorbereitet und begleitet. Die Schülerinnen und Schüler haben ihre Praktikumsbetriebe jeweils eigenständig auszusuchen. Geeignet sind Betriebe, die eine Ausbildungsberechtigung besitzen.

In der Regel findet innerhalb der Ausbildung eine Klassenfahrt statt. Dieses ist eine Schulveranstaltung, an der grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

 

Abschluss und Berechtigungen

Mit dem Abschluss der einjährigen Berufsfachschule Unterstufe ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch der Berufsfachschule Oberstufe derselben Fachrichtung mit einem Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis von 3,5 bei maximal
einer „5“.

Mit dem Abschluss nach zwei Schulleistungsjahren wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss und eine berufliche Grundbildung erworben.

Im Anschluss an den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung besteht die Möglichkeit des Überganges in eine weiterführende Berufsfachschule, das Berufliche Gymnasium oder in die Fachoberschule, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Anmeldung:
Die Anträge zur Aufnahme in das jeweils folgende Schuljahr sind in der Zeit vom 1. bis zum 28. Februar (Posteingang) eines jeden Jahres bei der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Elmshorn einzureichen. Die Anträge sind im Schulbüro oder im Internet auf der Homepage der Schule erhältlich.

Die Bewerber/innen werden im März schriftlich benachrichtigt. Für nicht aufgenommene Bewerber/innen wird auf Wunsch eine Warteliste geführt. Der Eingang der Bewerbungsunterlagen wird nicht schriftlich bestätigt.

 

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