Gesundheit und Ernährung
Berufsfachschule Gesundheit u. Ernährung
Stand: November 2011
Aufgaben und Bildungsziel
Die Berufsfachschule Gesundheit und Ernährung hat die Aufgabe, insbesondere Hauptschülern den Zugang zu pflegerischen und assistierenden sowie hauswirtschaftlichen und nahrungsgewerblich ausgerichteten Berufen zu vermitteln bzw. nach Absolvieren der Oberstufe den mittleren Bildungsabschluss zu ermöglichen.
Folgende Ziele sollen mit den Schülern erreicht werden:
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Aufnahmevoraussetzungen
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Dauer des Schulbesuches
Die Berufsfachschule Gesundheit und Ernährung umfasst
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Unterrichtsfächer
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch, Englisch, Mathematik, Religion oder Philosophie, Sport, Wirtschaft und Politik.
Berufsbezogener Lernbereich:Gesundheit, Ernährung, Datenverarbeitung, Fachpraxis Gesundheit und Ernährung mit Praxiswochen.
Praxiswochen: In der ersten Klassenstufe werden im Unterricht vorbereitete Praxiswochen von insgesamt vierwöchiger Dauer in einem Betrieb oder in einer Einrichtung des Berufsfeldes Ernährung und Hauswirtschaft oder des Bereichs Gesundheit/Sozialpflege durchgeführt. Die Praxiswochen werden von Lehrkräften vorbereitet und begleitet. Die Schülerinnen und Schüler haben ihre Praktikumsbetriebe jeweils eigenständig auszusuchen. Geeignet sind Betriebe, die eine Ausbildungsberechtigung besitzen.
In der Regel findet innerhalb der Ausbildung eine Klassenfahrt statt. Dieses ist eine Schulveranstaltung, an der grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Abschluss und Berechtigungen
Mit dem Abschluss der einjährigen Berufsfachschule Unterstufe ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch der Berufsfachschule Oberstufe derselben Fachrichtung mit einem Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis von 3,5 bei maximal
einer „5“.
Mit dem Abschluss nach zwei Schulleistungsjahren wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss und eine berufliche Grundbildung erworben.
Im Anschluss an den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung besteht die Möglichkeit des Überganges in eine weiterführende Berufsfachschule, das Berufliche Gymnasium oder in die Fachoberschule, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.
Anmeldung:
Die Anträge zur Aufnahme in das jeweils folgende Schuljahr sind in der Zeit vom 1. bis zum 28. Februar (Posteingang) eines jeden Jahres bei der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Elmshorn einzureichen. Die Anträge sind im Schulbüro oder im Internet auf der Homepage der Schule erhältlich.
Die Bewerber/innen werden im März schriftlich benachrichtigt. Für nicht aufgenommene Bewerber/innen wird auf Wunsch eine Warteliste geführt. Der Eingang der Bewerbungsunterlagen wird nicht schriftlich bestätigt.
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